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Tourist-Information Nümbrecht
Lindchenweg 1
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293 / 90 94 80
Fax: 02293 / 90 94 89
Öffnungszeiten:
Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 9.00 - 17.30 Uhr
für Sie da.
In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmervermittlungen
Gastaufnahmevertrag / Rechte und Pflichten
Mit der Unterkunftsreservierung wird ein rechtsgütiger Mietvertrag abgeschlossen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Gastaufnahmevertrag.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt wird.
2. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Die Richtwerte für die vom Gast bei seiner Stornierung zu zahlenden Beträge unterscheiden sich nach Unterkunft und gebuchter Verpflegung und betragen in Prozent vom Reisepreis bei:
Übernachtungen mit Frühstück 80%,
Übernachtung mit Halbpension 70%,
Übernachtung mit Vollpension 60%,
Vermietung einer Ferienwohnung 90%.
5. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den obigen Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehner Fälle entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vom Vermietungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Zimmers ist Schadenersatz zu leisten.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
8. Der Vertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande. Die Touristinformation tritt dabei lediglich als Vermittler auf. Die Tourist - Information übernimmt daher nur die Haftung für schuldhaft begangene Vermittlungsfehler.
Für die Buchung von Pauschalangeboten beachten Sie bitte die besonderen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen“





