Tourist-Information Nümbrecht

Lindchenweg 1
51588 Nümbrecht

Tel.: 02293 / 90 94 80
Fax: 02293 / 90 94 89

info@nuembrecht-online.de

Öffnungszeiten:

Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 9.00 - 17.30 Uhr
für Sie da.

In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.

Hier finden Sie Termine und Veranstaltungshinweise für Nümbrecht und Umgebung.

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Start (Deutschland)

z.B. Berlin Kochweg 10

Ziel (Deutschland)

z.B. Nümbrecht Lindchenweg 1

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalangeboten

Für die Buchung von Pauschalangeboten gelten die nachfolgenden besonderen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen“

1. Abschluss des Reisevertrages - Reisevermittlerverträge
Mit der Buchung bietet der Kunde der Kur GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn führen durch die sofortige Vereinbarung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

Ausdrücklich im Prospekt, Reisebestätigung und Rechnung etc. als vermittelt beschrieben und durch Dritte ausgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Falle der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlungen, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB)

2. Anzahlung/ Zahlung des Restbetrages
Mit der Anmeldung kann eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens 255,65 € Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinn des § 651 k BGB verlangt werden. Der Restbetrag ist auf Anforderung Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.

3. Leistungen/Leistungsänderungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen der Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls wird die Kur GmbH dem Kunden eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Rücktritt des Reisenden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird schriftlich durch die Nümbrechter Kur GmbH bestätigt. Bei Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

Stornostufen – Modell
- bis 31. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises
- bis 22. Tag vor Anreise: 25% des Reisepreises
- bis 14. Tag vor Anreise: 40% des Reisepreises
- bis 8. Tag vor Anreise: 60% des Reisepreises
- ab 7. Tag vor Anreise: 80% des Reisepreises

Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen, so kann die Kur GmbH erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Eine bereits geleistete Zahlung wird umgehend zurückerstattet.

6. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

7. Haftung
Die Kur GmbH haftet gemäß §§ 651 a ff. BGB; insoweit gelten folgende Einschränkungen: Die vertragliche Haftung der Kur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Kur GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziff. 1.2 zu beachten.

8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats gegenüber der Kur GmbH geltend zu machen. Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab Reiseende. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.

11. Gerichtsstand
Der Reisende kann die Kur GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Kur GmbH ist bei Privatpersonen der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.


Nümbrecht, 2007

Nümbrechter Kur GmbH, Lindchenweg 1, 51588 Nümbrecht
Tel. 0 22 93-90 94 8 -0, Fax 0 22 93 – 90 94 8 -9