Hier finden Sie Termine und Veranstaltungshinweise für Nümbrecht und Umgebung.
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anreise
- Bürgerbüro
- Bürgermeister
- Bauen und Wohnen
- Ehrenamt
- Ferienspaßaktion
- Formulare
- Gemeindeentwicklung
- Geschichte
- Gesundheit & Soziales
- Klimaschutzkonzept
- Öffentliche Einrichtungen
- Rathaus-Info
- Aus Rat und Ausschüssen
- Ausschreibungen
- Formulare
- Fundsachen
- Gleichstellungsbeauftragte
- Haushaltsplan
- Kinder- & Jugendparlament
- kommunaler Energieversorger
- Öffnungszeiten
- Organigramm der Verwaltung
- Ortsrecht
- Stellenangebote
- Stichwortübersicht
- Übersicht der Ämter
- Übersicht der Mitarbeiter
- Versorgung / Entsorgung
- Wappen
- Zahlen, Daten und Fakten
- Schule
- Sport, Freizeit & Kultur
- Städte - Partnerschaften
- Vereine, Kirchen, Parteien, etc.
- Veranstaltungen
- Landtagswahl 2012
- Notdienste
Gemeinde Nümbrecht
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
| Telefon: 02293 / 302-0 |
| Telefax: 02293 / 2901 |
| Mo-Do: | 08:00 - 18:00 |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 |
Rathaus
| Mo-Do: | 08:30 - 12:00 |
| 14:00 - 16:00 | |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Öffnungszeiten Tourist-Info
Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 8.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.
In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.
Aktuelles Presse Archiv
Nümbrecht Aktuell
„Multiple Sarkasmen“
Moritz Netenjakob am 24.05.2013 im Nümbrechter Kursaal Er war Chef-Autor von „Switch“, „Wochenshow“ und anderen bekannten Fernsehshows; 2006 erhielt er den Grimme-Preis für „Stromberg“.
-------------------------
Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, dass im Rahmen des Lichterfestwochenendes ein Konzert im Nümbrechter Kurpark präsentiert wird. Das diesjährige Konzert am Freitag, 12.07.2013 wird den Beginn eines...
---------------------------
Nümbrechter Lichterfest mit Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Tombola mit attraktiven Preisen. Am 12. + 13. Juli wird der Nümbrechter Kurpark für ein Wochenende zur Festwiese! Wieder einmal ist es gelungen, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.
---------------------
Schiedswesen
Beschreibung der Aufgabe:
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihre Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in ihrer Privatwohnung statt. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden könne, zum Schiedsamt: In den sogenannten Privatklagesachen.
Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt. Solche Privatklagedelikte sind:
· Beleidigung,
· leichte und fahrlässige Körperverletzung,
· Sachbeschädigung,
· Hausfriedensbruch,
· Bedrohung
Auch für eine Reihe von bürger-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.
Betroffen hiervon sind
· vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Wert von 600 €,
· nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb,
· Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist. Deshalb versuchen Sie es auch in diesen Fällen mit dem Schiedsamt, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites mit Rechtsanwalt und Gericht denken !
Für die Schlichtungsverhandlung ist nach § 14 des Gesetzes über das Schiedsamt NRW die Schiedsfrau oder der Schiedsmann örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt !
Schiedsamtsbezirk I:
Amtsinhaber:
Paul Gerhard Stöcker
Finkenweg 4
51588 Nümbrecht,
Tel.: 02293/1724
Ortschaften:
Ahebruch, Ahlbusch, Alsbach, Altennümbrecht, Benroth, Berkenroth, Breitewiese, Buch, Friedenthal, Geringhausen, Geringhauser Mühle, Göpringhausen, Grunewald, Haan, Harscheid, Heddinghausen, Heide, Homburg-Bröl, Hömel, Huppichteroth, Kurtenbach, Langenbach, Lindscheid, Lindscheider Mühle, Loch, Mildsiefen, Neuroth, Niederbreidenbach, Niederelben, Nümbrecht, Oberelben, Ödinghausen, Röttgen, Rose, Schönhausen, Spreitgen, Stranzenbach, Straße, Wirtenbach
Schiedsamtsbezirk II:
Amtsinhaber:
Harald Seinsche
Steigers Garten 3
51588 Nümbrecht-Winterborn
Tel.: 02293/3511
Ortschaften:
Abbenroth, Bierenbachtal, Birkenbach, Breunfeld, Bruch, Brünglinghausen, Büschhof, Distelkamp, Drinsahl, Elsenroth, Erlinghausen, Gaderoth, Gerhardsiefen, Grötzenberg, Grünthal, Guxmühlen, Hammermühle, Hardt, Auf der Hardt, Unter der Hardt, Hasenberg, Heisterstock, Hillenbach, Hochstraßen, Höferhof, Homburger Papiermühle, Kleinhöhe, Krahm, Linde, Löhe, Malzhagen, Marienberghausen, Mühlenthal, Nallingen, Neuenberg, Niederbröl, Niederstaffelbach, Nöchel, Oberbech, Oberbierenbach, Oberbreidenbach, Oberstaffelbach, Prombach, Riechenbach, Rommelsdorf, Schönthal, Stockheim, Überdorf, Vorholz, Windhausen, Winterborn, Wolfscharre
Weitere Informationen über die Schiedsämter erhalten Sie von folgenden Stellen:
Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl,
Telefon: 02291/795-0
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Postfach 10 04 52
44704 Bochum,
Telefon: 0234/588970
E-Mail: info@bdsev.de
Internet: http://www.schiedsamt.de
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Bezirksvereinigung Bonn
Effertzstr. 50
53121 Bonn
Telefon: 0228/626699
E-Mail: Gisela.Jowanowitsch@gmx.de
Internet: http://www.bds-bonn.de
Ihre Ansprechpartner/-innen:











