Gemeinde Nümbrecht

Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht

Telefon: 02293 / 302-0
Telefax: 02293 / 2901
Mo-Do: 08:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Rathaus
Mo-Do: 08:30 - 12:00
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Freitag: 08:30 - 12:00
Öffnungszeiten Tourist-Info

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montags bis freitags
von 8.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.

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Oktober zusätzlich auch
samstags von
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und sonntags von
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Nümbrecht Aktuell

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Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”

Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, dass im Rahmen des Lichterfestwochenendes  ein Konzert im Nümbrechter Kurpark präsentiert wird. Das diesjährige Konzert  am Freitag, 12.07.2013 wird den Beginn eines...

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Nümbrechter Lichterfest mit Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”

Tombola mit attraktiven Preisen.  Am 12. + 13. Juli wird der Nümbrechter Kurpark für ein Wochenende zur Festwiese!  Wieder einmal ist es gelungen, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.

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Erschließungsbeiträge

Beschreibung der Aufgabe:

Rechtsgrundlage: §§ 127-135 Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Nümbrecht

Wird eine Straße durch die Gemeinde (erstmalig) hergestellt und ist diese dazu bestimmt, ausgewiesene Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften nutzen zu können, so ist die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür von den Anliegern Erschließungsbeiträge zu erheben. Der Beitrag ist als Gegenleistung dafür zu verstehen, dass eine öffentliche Straße zur Verfügung gestellt wird und derjenige, der davon einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, zu den Kosten beitragen soll.

Die Gemeinde trägt 10 v.H. der Straßenbaukosten. 90 v. H. der Straßenbaukosten werden auf die anliegenden (erschlossenen) Grundstücke entsprechend der Grundstücksgröße und der zulässigen baurechtlichen Ausnutzbarkeit verteilt und sind von deren Eigentümer zu tragen. Im einzelnen hierzu siehe Erschließungsbeitragssatzung Gemeinde Nümbrecht.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Vogt, Heike

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