Hier finden Sie Termine und Veranstaltungshinweise für Nümbrecht und Umgebung.
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Gemeinde Nümbrecht
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
| Telefon: 02293 / 302-0 |
| Telefax: 02293 / 2901 |
| Mo-Do: | 08:00 - 18:00 |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 |
Rathaus
| Mo-Do: | 08:30 - 12:00 |
| 14:00 - 16:00 | |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Öffnungszeiten Tourist-Info
Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 8.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.
In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.
Aktuelles Presse Archiv
Nümbrecht Aktuell
„Multiple Sarkasmen“
Moritz Netenjakob am 24.05.2013 im Nümbrechter Kursaal Er war Chef-Autor von „Switch“, „Wochenshow“ und anderen bekannten Fernsehshows; 2006 erhielt er den Grimme-Preis für „Stromberg“.
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Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, dass im Rahmen des Lichterfestwochenendes ein Konzert im Nümbrechter Kurpark präsentiert wird. Das diesjährige Konzert am Freitag, 12.07.2013 wird den Beginn eines...
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Nümbrechter Lichterfest mit Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Tombola mit attraktiven Preisen. Am 12. + 13. Juli wird der Nümbrechter Kurpark für ein Wochenende zur Festwiese! Wieder einmal ist es gelungen, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.
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Aufgaben
Wahl und Aufgaben des Bürgermeisters
Bürgermeister Hilko Redenius wurde bei der Kommunalwahl NRW am 30. August 2009 von den Nümbrechter Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt und ist damit Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, Vorsitzender des Rates und Leiter der Verwaltung.
Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen 6 Jahre.
Die Aufgaben des Bürgermeisters sind ebenfalls in der Gemeindeordnung festgelegt:
- Repräsentation des Rates und der Gemeinde
- Vertretung des Rates und der Gemeinde im Rechtsverkehr
- Leitung und Steuerung der Verwaltung
- Geschäftsverteilung und innere Organisation der Verwaltung
- Fachaufsicht und Dienstaufsicht
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse
Der Bürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit von Rat und Verwaltung zum Wohl der Gemeinde erfolgt.












