Hier finden Sie Termine und Veranstaltungshinweise für Nümbrecht und Umgebung.
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Gemeinde Nümbrecht
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
| Telefon: 02293 / 302-0 |
| Telefax: 02293 / 2901 |
| Mo-Do: | 08:00 - 18:00 |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 |
Rathaus
| Mo-Do: | 08:30 - 12:00 |
| 14:00 - 16:00 | |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Öffnungszeiten Tourist-Info
Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 8.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.
In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.
Aktuelles Presse Archiv
Nümbrecht Aktuell
„Multiple Sarkasmen“
Moritz Netenjakob am 24.05.2013 im Nümbrechter Kursaal Er war Chef-Autor von „Switch“, „Wochenshow“ und anderen bekannten Fernsehshows; 2006 erhielt er den Grimme-Preis für „Stromberg“.
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Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, dass im Rahmen des Lichterfestwochenendes ein Konzert im Nümbrechter Kurpark präsentiert wird. Das diesjährige Konzert am Freitag, 12.07.2013 wird den Beginn eines...
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Nümbrechter Lichterfest mit Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Tombola mit attraktiven Preisen. Am 12. + 13. Juli wird der Nümbrechter Kurpark für ein Wochenende zur Festwiese! Wieder einmal ist es gelungen, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.
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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt für die Gemeinde Nümbrecht "Nümbrecht Aktuell" vollzogen.
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Rumpfsatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
Bauleitplanung:
Allgemeiner Hinweis:
Gem. § 4a Absatz 4 BauGB können bei der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung im Zuge eines Bauleitplanverfahrens/Satzungsänderung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden.
Hiervon macht die Gemeinde Nümbrecht Gebrauch.
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 Nümbrecht / Engelsstift
Gemeinde Nümbrecht
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 – Nümbrecht/Engelsstift –gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Nümbrecht hat in seiner Sitzung am 15.04.2013 den Änderungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 – Nümbrecht/Engelsstift – gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB gefasst.
Durch die Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohnungen geschaffen werden.
Das Plangebiet bzw. der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Folgende Planunterlagen können eingesehen werden:
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
Begründung
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB findet in der Zeit vom 26.04.2013 bis zum 27.05.2013 einschließlich statt.
Die Planunterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Nümbrecht, Hauptstraße 16, Bauamt, Zimmer 320, 51588 Nümbrecht, während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeister, Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist entscheidet der Rat der Gemeinde Nümbrecht über die fristgerecht eingegangenen Anregungen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nümbrecht, den 17.04.2013
Hilko Redenius
Bürgermeister
1. förmliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 Breidenbacher Weg
Gemeinde Nümbrecht
1. förmliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 – Breidenbacher Weg –
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Nümbrecht hat in seiner Sitzung am 15.04.2013 den Vorentwurf der 1. förmlichen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Breidenbacher Weg – als Entwurf beschlossen und hat die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen STellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist es, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans um ca. 2.000 m² zu erweitern, um dort die Errichtung von zwei weiteren Einfamilienhäusern zu ermöglichen.
Das Plangebiet bzw. der Änderungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Folgende Planunterlagen können eingesehen werden:
Abwägungstabelle
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 03.05.2013 bis zum 03.06.2013 einschließlich statt.
Die Planunterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Nümbrecht, Hauptstraße 16, Bauamt, Zimmer 320, 51588 Nümbrecht, während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeister, Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist entscheidet der Rat der Gemeinde Nümbrecht über die fristgerecht eingegangenen Anregungen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 1. förmlichen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Breidenbacher Weg – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nümbrecht, den 17.04.2013
Hilko Redenius
Bürgermeister
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Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
Planzeichnung
textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Breidenbacher Weg Karte 1 Ausgangssituation
Breidenbacher Weg Karte 2 Planung










