Hier finden Sie Termine und Veranstaltungshinweise für Nümbrecht und Umgebung.
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anreise
- Bürgerbüro
- Bürgermeister
- Bauen und Wohnen
- Ehrenamt
- Ferienspaßaktion
- Formulare
- Gemeindeentwicklung
- Geschichte
- Gesundheit & Soziales
- Klimaschutzkonzept
- Öffentliche Einrichtungen
- Rathaus-Info
- Aus Rat und Ausschüssen
- Ausschreibungen
- Formulare
- Fundsachen
- Gleichstellungsbeauftragte
- Haushaltsplan
- Kinder- & Jugendparlament
- kommunaler Energieversorger
- Öffnungszeiten
- Organigramm der Verwaltung
- Ortsrecht
- Stellenangebote
- Stichwortübersicht
- Übersicht der Ämter
- Übersicht der Mitarbeiter
- Versorgung / Entsorgung
- Wappen
- Zahlen, Daten und Fakten
- Schule
- Sport, Freizeit & Kultur
- Städte - Partnerschaften
- Vereine, Kirchen, Parteien, etc.
- Veranstaltungen
- Landtagswahl 2012
- Notdienste
Gemeinde Nümbrecht
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
| Telefon: 02293 / 302-0 |
| Telefax: 02293 / 2901 |
| Mo-Do: | 08:00 - 18:00 |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 |
Rathaus
| Mo-Do: | 08:30 - 12:00 |
| 14:00 - 16:00 | |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Öffnungszeiten Tourist-Info
Ganzjährig sind wir
montags bis freitags
von 8.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.
In den Monaten April bis
Oktober zusätzlich auch
samstags von
9.00 - 13.00 Uhr
und sonntags von
14.00 - 17.00 Uhr.
Aktuelles Presse Archiv
Nümbrecht Aktuell
Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Mittlerweile ist es schon zur Tradition geworden, dass im Rahmen des Lichterfestwochenendes ein Konzert im Nümbrechter Kurpark präsentiert wird. Das diesjährige Konzert am Freitag, 12.07.2013 wird den Beginn eines...
---------------------------
Nümbrechter Lichterfest mit Open-Air-Konzert „Dirty Deeds` 79”
Tombola mit attraktiven Preisen. Am 12. + 13. Juli wird der Nümbrechter Kurpark für ein Wochenende zur Festwiese! Wieder einmal ist es gelungen, ein tolles Programm auf die Beine zu stellen.
---------------------
Landtagswahl - Allgemeine Informationen
Am 13. Mai 2012 wird der 16. Landtag in Nordrhein-Westfalen nach den Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen:
O eine Erststimme für die direkte Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten
O eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei
Der Landtag besteht seit der 14. Wahlperiode (Landtagswahl 2005) aus mindestens 181 Abgeordneten. Mit der Erststimme werden 128 Abgeordnete (etwa 70 %) mit einfacher Mehrheit direkt in den Wahlkreisen gewählt und mit der Zweitstimme werden mindestens 53 Abgeordnete (etwa 30 %) nach den Verhältniswahlgrund-sätzen über die Landeslisten der teilnehmenden Parteien gewählt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Wahlergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine gleich günstige Relation von Mandaten.
Für die Berechnung des Verhältnisausgleichs aufgrund des Zweitstimmenergebnisses wird das Divisorverfahren mit Standartrundung (sog. System Sainte-Lague/Schepers) angewandt.
An der Zuteilung von Sitzen aus den Landeslisten nehmen nur diejenigen Parteien teil, die mindestens 5 % der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Sperrklausel).
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist
- derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur,
wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Nümbrecht eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Nümbrecht eingetragen, die am 08. April 2012 hier mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Gemeinde Nümbrecht macht spätestens am 15. April 2012 öffentlich bekannt, von wem, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen sowie wo während der allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 23. bis 27. April 2012 Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden kann. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 22. April 2012 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.
Möchten Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben, finden Sie hier den
Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines .
Wählerverzeichnis
Wenn Sie hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde Nümbrecht umgezogen oder Ihre Nebenwohnung in der Gemeinde Nümbrecht zur Hauptwohnung geworden ist, dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
Umzug innerhalb der Gemeinde Nümbrecht
Haben Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Nümbrecht nach dem 8. April 2012 verlegt, so können Sie Ihr Wahlrecht nur in Ihrem bisherigen Stimmbezirk ausüben. Im neuen Stimmbezirk sind Sie nicht wahlberechtigt. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Zuzug aus einer anderen Stadt/Gemeinde des Wahlgebietes
Wenn Sie als Wahlberechtigte/r aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb Nordrhein-Westfalens zugezogen sind und sich erst nach dem 8. April 2012 bei der hiesigen Meldebehörde angemeldet haben, so sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsstadt/-gemeinde eingetragen. Sie können am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen oder Ihr Wahlrecht dort durch Briefwahl ausüben.
Wollen Sie dagegen schon in Nümbrecht wählen, müssen Sie bis spätestens 27. April 2012 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung schriftlich die Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen. Im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes werden Sie dann gestrichen.
Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie im Bürgerbüro.
Zuzug in die Gemeinde Nümbrecht von außerhalb Nordrhein-Westfalens
Haben Sie sich in der Zeit vom 8. bis 27. April 2012 von einer Stadt/Gemeinde außerhalb Nordrhein-Westfalens in der Gemeinde Nümbrecht angemeldet, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Nümbrecht eingetragen.
Erfolgt Ihr Zuzug ab dem 27. April 2012, erhalten Sie hier kein Wahlrecht für die Landtagswahl am 13. Mai 2012.
Haben Sie noch weitere Fragen? Das Wahlamt der Gemeinde Nümbrecht informiert Sie gerne:
Gemeinde Nümbrecht, Wahlamt, Zimmer 308, Klaus Caspari,
Haupstr. 16, 51588 Nümbrecht,
Tel. 02293/302-172,
e-mail:
wahlamt@nuembrecht.de
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetadresse:









