Allgemeine Reisebedingungen für von der Nümbrechter Kur GmbH, Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht veranstaltete Pauschalreisen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Fa. Nümbrechter Kur GmbH veranstalteten Pauschalreisen. Diese Bedingungen gelten nicht für in Katalogen/Prospekten ausgewiesene Pauschalreisen anderer Veranstalter. Die Nümbrechter Kur GmbH übernimmt insoweit lediglich die Vermittlung und die Herstellung des Geschäftskontaktes mit diesen Veranstaltern. Die Geschäftsbeziehung besteht ausschließlich zwischen den jeweiligen Veranstaltern und den Kunden. Es gelten die dort vereinbarten Reisebedingungen. Im Fall der Reisevermittlung ist die Haftung der Nümbrechter Kur GmbH ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Nümbrechter Kur GmbH schuldet lediglich Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung – nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der entsprechenden Reiseleistungen.
2. Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag mit der Nümbrechter Kur GmbH kommt zustande, wenn der Vertrag durch die Nümbrechter Kur GmbH verbindlich angenommen wurde. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Kunde ist an seine Reiseanmeldung zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird eine Reisebestätigung durch die Nümbrechter Kur GmbH erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn – kann die Annahme des Vertragsangebotes auch konkludent durch Erbringung der Reiseleistungen erfolgen.
3. Zahlung des Reisepreises
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung i. H. v. 10 % des Gesamtreisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zu zahlen.
4. Leistungen / Leistungsänderungen
Die vertraglich zu erbringende Leistungen der Nümbrechter Kur GmbH richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog) sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen der Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen i. S. v. §§ 651 f und 651 b BGB.
5. Rücktrittsrecht des Kunden
Dem Kunden wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vor Reisebeginn eingeräumt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Kunde ist für den Zugang der Kündigung bei der Nümbrechter Kur GmbH beweispflichtig. Maßgeblich für die Berechnung der etwaigen Entschädigungsbeträge ist der Zugang dieser Rücktrittserklärung der Nümbrechter Kur GmbH. Bei Rücktritt des Kunden von der Reise gelten folgende Entschädigungen, welche an die Nümbrechter Kur GmbH zu zahlen hat, soweit er nicht das Eintreten eines geringeren Schadens oder gar das Entfallen eines derartigen Schadens im Zusammenhang mit der Stornierung belegen kann:
6. Nichtantritt der Reise
Sollte der Kunde die Reise ohne Kündigung oder Rücktritt nicht antreten, gelten die Regelungen unter vorstehender Ziff. 5. entsprechend. Insbesondere hat der Kunde dann den vollen Reisepreis zu tragen, soweit der Nümbrechter Kur GmbH eine kurzfristige Weitervermittlung der Reise an einen anderen Kunden nicht möglich ist.
7. Mindestteilnehmerzahl
Wurde in der Beschreibung der Reise /Prospekt / Katalog) ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so steht der Nümbrechter Kur GmbH, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, falls die Reise nicht durchgeführt wird. Eine bereits geleistete Zahlung wird umgehend an den Kunden erstattet.
8. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, hat der Kunde dies gem. § 651 o BGB anzuzeigen. Er kann Abhilfe verlangen, sofern dies nicht unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte zu.
9. Haftung
Die Nümbrechter Kur GmbH haftet gem. § 651 a ff. BGB mit der gesetzlichen Einschränkung i. S. v. § 651 a BGB. Dies bedeutet, dass die vertragliche Haftung der Nümbrechter Kur GmbH auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt bleibt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Nümbrechter Kur GmbH für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen und wegen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber der Nümbrechter Kur GmbH geltend zu machen. Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Reiseende. Bezüglich der Haftung der Nümbrechter Kur GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Pauschalreiseangeboten anderer Anbieter ist auf vorstehende Ziff. 1 zu verweisen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Die Regelung des § 139 BGB gilt nicht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, ist die gesetzliche Regelung anwendbar.
12. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig ist der Geschäftssitz der Nümbrechter Kur GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
Nümbrecht, 2018 Nümbrechter Kur GmbH, Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht Tel. 0 22 93 - 302 302, Fax 0 22 93 – 302 309