Partner

Vorkaufsrecht

Im Rahmen des Abschlusses eines Kaufvertrages für Grundbesitz im Gemeindegebiet fragen die jeweiligen Notare bei den Gemeinden an, ob ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch besteht und wenn ja, ob dieses ausgeübt wird. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig und vom Käufer zu tragen.

Kontakte

nathalie.stuckert@nu...02293 302 241 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Sekretariat u. Registratur