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Brauchtumsfeuer

Zu besonderen Anlässen wie Ostern und St. Martin ist es auch in Nümbrecht lange Tradition, ein sogenanntes „Brauchtumsfeuer“ anzuzünden. Was für die Teilnehmenden ein feierlicher Moment ist, kann für die Anwohner zu einer Belästigung oder gar zu einer Gefahr für alle Beteiligten werden. 

Die Veranstalter von Brauchtumsfeuer haben dabei die Gesichtspunkte des Umweltschutzes und den Schutz von Kleintieren zu beachten. Als Osterfeuer oder Martinsfeuer, die der Brauchtumspflege dienen, können diese nur anerkannt werden, wenn sie von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen und Nachbarschaften veranstaltet werden und für jedermann zugänglich sind. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers, ohne den Sinnbezug zu einem Gemeinschaftserlebnis, handelt es sich somit nicht um ein Brauchtumsfeuer, auch wenn die Verbrennung zur Oster- oder Martinszeit geschieht. 

Sollten Sie ein Brauchtumsfeuer durchführen wollen, beachten Sie bitte das Merkblatt und senden Sie die ausgefüllte Anzeige an das Ordnungsamt. 

Falls Sie weiteren Informationsbedarf haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)