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Elektrogeräte (Entsorgung von ...)

Nach der Elektroschrott-Verordnung besteht die Verpflichtung, Elektrogeräte getrennt von der übrigen Abfall- bzw. Sperrmüllentsorgung einzusammeln. Damit soll eine schadlose Entsorgung der teilw. schadstoffhaltigen Bestandteile sowie eine Wiederverwertung von Wertstoffen ermöglicht werden.

Eine schriftliche Anmeldung für Sperrmüll, Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Ölradiatoren und Strauchwerkist zwingend notwendig. Die Termine werden nicht mehr im Abfuhrkalender ausgewiesen (ausgenommen Strauchwerkabholung) um unlauteren Einsammlern Einhalt zu gebieten. Erlöse aus werthaltigen Abfällen gehen sonst der kommunalen Entsorgung verloren. Auf der Anmeldung sind Anzahl und Art der abzuholenden Gegenstände, der Absender sowie der Standort der Gegenstände zu vermerken. Die abzuholenden Gegenstände sind immer an der nächsten öffentlichen Straße rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abholtermin wird nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt. Online-Anmeldungen:
www.bavweb.de/anmeldung/nuembrecht/

Abgeholt werden:

Elektrogroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Mikrowellengeräte, Videorecorder, Tapedecks, Plattenspieler, CD-Player, Computer, Lautsprecherboxen, Fernseher, PC-Monitore) Elektrokleingeräte (z.B. Toaster, Mixer, elektr. Messer, elektr. Zahnbürsten, Föhne, Taschenrechner, Wecker, Elektrorasierer, Walkman, Gameboys, Telefone) werden nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten abgeholt.

Einzelne Elektrokleingeräte sind beim Schadstoffmobil abzugeben. Auch diese Termine können Sie dem  Abfuhrkalender entnehmen.