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Kampfmittelbeseitigung – Überpruefung von Baugrundstuecken

Kaum zu glauben aber auch beinahe sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten noch Kampfmittel aller Art gefunden.

Kampfmittel sind Munition oder Munitionsteile (zum Beispiel Patronen, Handgranaten, Artilleriegranaten und Bomben), die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen. Für das Gebiet der Gemeinde Nümbrecht ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauherren vom Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihr Baugrundstück auf mögliche Kampfmittel hin überprüfen zu lassen.
Nach § 16 Abs. 1 BauO NW müssen Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies bedeutet unter anderem, dass sie frei von Kampfmitteln sein müssen. Die Pflicht zur Herstellung der Geeignetheit des Grundstückes ist durch den Bauherren sicherzustellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die:

Gemeinde Nümbrecht, Ordnungsamt, Hauptstr. 16, 51588 Nümbrecht

Der formlose Antrag kann auch persönlich bei dem Ordnungsamt, Zimmer 220 oder 221 abgegeben oder per E-Mail an gemeinde.nuembrecht@nuembrecht.de gesendet werden.

Der staatliche Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt dann eine Luftbildauswertung durch. Das Ergebnis wird dem Ordnungsamt schriftlich mitgeteilt.

Folgende Angaben, bzw. Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:

  • Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer
  • Anschrift des Baugrundstückes sowie Gemarkung, Flur, Flurstücknummer
  • Kurze Beschreibung des Bauvorhabens
  • Geplanter Baubeginn

Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt  ca. 3 bis 4 Wochen.

Die von der Ordnungsbehörde veranlasste Luftbildauswertung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst ist gebührenfrei.

Wichtiger Hinweis:
Sollten bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Ordnungsbehörde oder die Polizei zu verständigen.

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)