Beschädigte Waldflächen werden weiter gefördert

Wer kleine durch Trockenheit und Borkenkäferbefall beschädigte Waldflächen auf Nümbrechter Gemeindegebiet besitzt, kann von der Gemeinde nach wie vor finanzielle Unterstützung erhalten.


Die Laufzeit des Förderprogramms "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" wurde um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Anträge bis Juni 2026 – vorhandene Fördermittel vorausgesetzt – eingereicht werden können.

Das kommunale Förderprogramm zielt darauf ab, den durch den Klimawandel stark geschädigten Wald nachhaltig wiederaufzubauen und einen lokalen Beitrag zum Erhalt dieses wichtigen Ökosystems zu leisten. Gefördert werden Kalamitätsflächen von bis zu 1 Hektar Größe, die vor der Schädigung einen Nadelholzanteil von mindestens 50 % aufwiesen. Die Förderung umfasst ein Maßnahmenbündel, bestehend aus einer fachlichen Pflanzberatung, dem Einkauf und Einbringen von Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischem Pflanzenschutz sowie einer Nachkontrolle der vorgenommenen Bepflanzung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Zwei ortskundige forstfachlich ausgebildete Personen vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH betreuen das Programm und stellen durch ihre Fachexpertise eine standortgemäße und zugleich klimawandelangepasste Wiederaufforstung sicher. Je nach Größe der zu bepflanzenden Fläche kann der Zuschuss pro Antrag bis zu 2.000 € betragen. Die Kosten für die Pflanzberatung und Nachkontrolle werden zu 100 % von der Gemeinde übernommen.

Wichtig ist, dass zuerst der Förderantrag bei der Gemeinde Nümbrecht eingereicht wird. Erst dann beginnt, nach erfolgreicher Antragsprüfung, das Förderverfahren und es kann im ersten Schritt die fachliche Pflanzberatung in Anspruch genommen werden. Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen zum Förderverfahren und was bei der Antragstellung zu beachten ist, finden Sie hier.


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