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Klimaschutzmaßnahme: Sanierung der Lüftungsanlage der GWN Arena Nümbrecht


Das Fördervorhaben im Überblick

  • Förderprogramm: Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
  • Fördermaßnahme: Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld
  • Förderbereich: Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Vorhabentitel: KSI: Sanierung Lüftungsanlage GWN Arena Nümbrecht
  • Förderkennzeichen: 67K30483
  • Laufzeit des Vorhabens: 01.03.2025 bis 31.08.2027
  • Projektleitung: Gemeinde Nümbrecht
  • Beteiligte Partner: Ingenieurbüro Kulla, Kurt Stötzel GmbH & Co. KG

Ausgangssituation

Die GWN Arena Nümbrecht ist eine multifunktionale Halle, in der ganzjährig Veranstaltungen stattfinden. Sie steht überwiegend dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung, wird jedoch auch für Events und Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte oder Werkkunstmärkte genutzt. Die Halle ist aktuell mit drei Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die Luftaufbereitung über ein wassergeführtes Heizregister verfügen. Das Wasser für das Heizregister wird durch Erdgas erwärmt. Das verursacht hohe CO2-Emissionen. Zudem benötigen die Anlagen aufgrund ihres Alters einen deutlich erhöhten Energieeinsatz. Damit sind die Anlagen zugleich auch nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.


Zur Maßnahme

Durch die Sanierung werden die drei alten Lüftungsanlagen durch zwei neue Anlagen mit gleicher Gesamtleistung ersetzt. In Abhängigkeit der Hallennutzung kann der Luftbedarf jedoch reguliert werden, so dass ein Dauerbetrieb auf höchster Leistung wie bisher entfällt und ein unverhältnismäßig hoher Energieverbrauch künftig vermieden wird. Zudem kommen für die thermische Luftaufbereitung Wärmepumpen zum Einsatz, die zu 100% mit Naturstrom betrieben werden. Auf diese Weise kann die Halle klimafreundlicher betrieben werden. Mit dem Einsatz der neuen Lüftungsanlagen für die Belüftung der GWN Arena wird ein energie- und kosteneffizienterer Betrieb erzielt sowie der klimaschutzrelevanten Minderung von Treibhausgasemissionen nachgekommen.


Projektfortschritt und -ergebnisse

19.03.2024  Antragstellung um eine Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der Kommunalrichtlinie
13.02.2025  Erhalt des Zuwendungsbescheids des Bundes
27.10.2025  Antrag auf Fristverlängerung des Vorhabenbeginns bis 28.02.2026
12.11.2025  Erhalt des Änderungsbescheids des Bundes
25.02.2026  Zweiter Antrag auf Fristverlängerung des Vorhabenbeginns bis 31.05.2026
09.03.2026  Erhalt des zweiten Änderungsbescheids des Bundes
29.05.2026  Vorhabenbeginn mit Erteilung des Auftrags zur Erneuerung der Lüftungsanlage
28.08.2026  Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit bis 31.08.2027
17.09.2026  Erhalt des dritten Änderungsbescheids des Bundes
19.10.2026  Beginn der Baumaßnahmen

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.