Die Kindergärten im Gemeindegebiet befinden sich in der Hand einer Vielzahl unterschiedlicher Träger. Weitere Auskünfte über Öffnungszeiten, Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren etc. erhalten Sie bei den Kindergärten unmittelbar.
Für den Besuch eines Kindergartens bzw.einer Tageseinrichtung für Kinder sind von dem/den Erziehungsberechtigten Beiträge zu zahlen, die sich an der Höhe des Einkommens orientieren.
Die Berechnung sowie den Einzug des Elternbeitrages übernimmt die Gemeinde Nümbrecht für alle Nümbrechter Kindergärten/Tageseinrichtungen für Kinder.
Der Oberbergische Kreis bietet allen Eltern mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes die Möglichkeit, online nach Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu suchen. www.elternportal-obk.de