Kommunales Förderprogramm zur Wiederaufforstung verlängert
Ende 2022 hat die Gemeinde Nümbrecht, unterstützt durch die Firma SARSTEDT, das Förderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht" mit einem Gesamtvolumen von 150.000 € auf den Weg gebracht. Es soll helfen, die durch Trockenheit und Borkenkäferbefall stark geschädigte Waldlandschaft nachhaltig wiederaufzubauen.
"Erfreulicherweise sind bisher 45 Förderanträge eingegangen. Da noch hinreichend Gelder vorhanden sind, rufen wir alle Waldbesitzer in Nümbrecht dazu auf, an dem Programm teilzunehmen. Die Antragstellung ist unkompliziert und Bewilligungen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erfolgen zeitnah", ermuntert Bürgermeister Hilko Redenius.
Förderanträge können bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Gefördert wird die Wiederaufforstung beschädigter Waldflächen von bis zu 1 Hektar Größe, die vor der Schädigung einen Nadelholzanteil von mindestens 50 Prozent aufwiesen. Waldbesitzer können bis zu zwei Anträge für verschiedene Kalamitätsflächen stellen.
Die Förderung umfasst ein ganzes Maßnahmenbündel, bestehend aus einer fachlichen Pflanzberatung, dem Einkauf und Einbringen von Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischem Pflanzenschutz sowie einer Nachkontrolle der vorgenommenen Bepflanzung. Die Kosten für Pflanzberatung und Nachkontrolle werden zu 100% übernommen. Für die Sach- und Investitionsausgaben im Rahmen der Bepflanzung werden pro Antrag je nach Flächengröße maximal 2.000 € bereitgestellt.
Das Förderprogramm wird von zwei ortskundigen forstfachlich ausgebildeten Personen betreut. Diese beraten Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst über geeignete Baumarten und nehmen am Ende die Anpflanzung auf der Fläche ab. Wichtig ist, dass zuerst der Förderantrag bei der Gemeinde Nümbrecht eingereicht wird. Erst dann beginnt, nach erfolgreicher Antragsprüfung, das Förderverfahren und es kann im ersten Schritt die fachliche Pflanzberatung in Anspruch genommen werden.
Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen zum Förderverfahren und was bei der Antragstellung zu beachten ist, finden Sie hier.