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Windenergie


Stand: März 2026

Das Windenergieprojekt der Gemeindewerke Nümbrecht (GWN) ist ein zentraler Baustein für die zukünftige Energieversorgung der Gemeinde.
Mit drei geplanten und bereits genehmigten Windenergieanlagen wird die Gemeinde Nümbrecht Schritt für Schritt unabhängiger von den zunehmend unsicheren Energiemärkten werden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mehr Energieunabhängigkeit für Nümbrecht

Derzeit bezieht die Gemeinde ihren Strom vollständig aus dem sogenannten vorgelagerten Netz.
Kommt es dort zu Störungen, gehen in Nümbrecht „die Lichter aus“. Wie schnell das gehen kann, konnten wir unlängst in Berlin sehen.
Ziel des Windenergieprojekts ist es daher, einen möglichst großen Anteil des benötigten Stroms direkt vor Ort zu erzeugen.

Für Strom, der nicht unmittelbar in Nümbrecht genutzt wird, erhalten die Gemeindewerke im Rahmen des Förderprogramms „Wind an Land“ über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Vergütung von 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese feste Vergütung schafft Planungssicherheit und schützt langfristig vor starken Preisschwankungen auf dem Energiemarkt.

Langfristig ist vorgesehen, die Windenergie mit Batteriespeichern zu kombinieren. Dadurch kann auch bei schwankender Stromerzeugung eine stabile regionale Versorgung unterstützt werden. Mit den drei geplanten Anlagen kann bereits ein Großteil des heutigen Strombedarfs in Nümbrecht gedeckt werden.

Klimaschutz direkt vor Ort

Die Windenergieanlagen erzeugen klimafreundlichen Strom direkt in der Region. Dadurch sinkt der Bedarf an fossilen Energieträgern sowie an langen Transportwegen für die Energie.

Die Standorte wurden nach strengen Abstands- und Umweltvorgaben ausgewählt. Eingriffe in Natur und Wald werden möglichst gering gehalten. Rodungen sind lediglich punktuell an Ein- und Umladestellen erforderlich. Betroffen sind überwiegend sogenannte Kalamitätsflächen, also bereits geschädigte Waldbereiche.

Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Eine Ersatzaufforstung in doppeltem Umfang ist vorgesehen und bereits mit dem zuständigen Förster abgestimmt.

Planung und Genehmigung

Die Windenergieanlagen werden auf bereits rechtskräftig ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet. Die bestehenden Genehmigungen bleiben auch bei möglichen zukünftigen Änderungen der Windvorranggebiete gültig.

Eine gegen die Genehmigung eingereichte Klage richtet sich gegen den Oberbergischen Kreis als Genehmigungsbehörde. Ein unabhängiges Fachanwaltsgutachten sieht derzeit keine Erfolgsaussichten für diese Klage.

Das Projekt wird von einer eigenen Gesellschaft umgesetzt. Dadurch werden Risiken für die Gemeindewerke reduziert und stabile Rahmenbedingungen geschaffen.

Geplant sind:

  • zwei Windenergieanlagen im Bereich Alsbach / Heddinghausen
  • eine Anlage im Bereich Wirtenbach / Breitewiese

Bau und Infrastruktur

Der Anschluss der Anlagen an das Stromnetz erfolgt überwiegend entlang bestehender Wege. Ziel ist es, die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Der Bau der Kabeltrasse erfolgt in mehreren Arbeitsschritten:

  • Kabelgraben: etwa 80 cm tief und 30 cm breit
  • Baufortschritt: im Fräsverfahren etwa 500–550 Meter pro Tag
  • Gesamtdauer der Trassenarbeiten: rund drei Wochen

Die Beeinträchtigung für einzelne Grundstücke beträgt voraussichtlich etwa drei Tage.

Zusätzlich wird ein Glasfaseranschluss für die Anlagen verlegt. Das Glasfaserkabel kann parallel zum Stromkabel geführt werden; elektromagnetische Felder beeinflussen die Datenübertragung im Glasfasernetz nicht.

Für den Transport der Bauteile werden bestehende Wege genutzt und punktuell ausgebaut. Die vorhandene Breite von etwa 3,5 bis 4 Metern wird dazu auf rund 6 Meter mit Bankett erweitert.

Fundamente der Anlagen

Die Windenergieanlagen werden in einer sogenannten Standard-Flachgründung mit einem Fundamentdurchmesser von etwa 25m errichtet.

Nach aktuellem Stand sind keine Pfahlgründungen erforderlich, da in der Region überwiegend felsige Untergründe vorhanden sind. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach weiteren Baugrunduntersuchungen.

Lokale Wertschöpfung und Beteiligung

Das Windenergieprojekt stärkt auch die lokale Wirtschaft. Die Gemeinde kann mit jährlichen Steuererträgen im sechsstelligen Bereich rechnen. Zusätzlich erhält sie 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde.

Damit bleiben erhebliche Finanzmittel direkt in Nümbrecht und können für kommunale Aufgaben eingesetzt werden.

Darüber hinaus werden derzeit Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Geplant sind unter anderem:

  • Sparbriefmodelle mit geringem Risiko
  • Crowdinvesting-Angebote
  • individuelle Nachrangdarlehen

Weitere Informationen hierzu sollen im Frühjahr oder Sommer 2026 vorgestellt werden.

Teil einer umfassenden Energie- und Wärmeplanung

Das Windenergieprojekt ist Teil einer umfassenden kommunalen Energie- und Wärmeplanung. Neben Windenergie werden dabei auch weitere Bausteine berücksichtigt, unter anderem:

  • Photovoltaik
  • Batteriespeicher
  • perspektivisch auch Wasserstofflösungen

Der Bund hat festgelegt, dass alle Kommunen bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen. Nümbrecht hat mit dieser Planung bereits begonnen und möchte sie in ein langfristiges Gesamtkonzept für die lokale Energieversorgung einbetten. Diese umfasst neben der reinen Stromversorgung auch die Wärmeversorgung sowie eine zukunftsfähige Gasnetzplanung.

Ziel ist es, eine zukunftsfähige, sichere und möglichst regionale Energieversorgung zu entwickeln und gleichzeitig offen für neue Technologien und Entwicklungen zu bleiben.

Das Windenergieprojekt bildet dabei den ersten großen Schritt auf diesem Weg.