Förderung für Vereine im Jugendkulturbereich und Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen und Jugendchören
Der Oberbergische Kreis stellt auch in diesem Jahr wieder Fördermittel bereit für:
1. Vereine, die im Jugendkulturbereich tätig sind und
2. Musikvereine und Jugendchöre, die die Förderung der Jugendarbeit leisten.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Zuwendung des Oberbergischen Kreises für die o.g. Maßnahme zu erhalten:
1. Förderung für Vereine im Jugendkulturbereich
Gegenstand der Förderung sollen nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen sein, die organisatorisch einem eingetragenen Verein angeschlossen sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Jugendarbeit im Kulturbereich, wie sie z.B. in Theater- und Spielgruppen bis hin zur Kinder- und Jugendarbeit in den Karnevalsvereinen zu finden ist. Nicht förderwürdig sind in diesem Zusammenhang Sportvereine, Schützenvereine und Einzelvorführungen in gemeinnützigen Vereinen. Es werden nur solche Vereine/Vereinigungen gefördert, die nicht bereits durch andere Maßnahmen eine Zuwendung in der Jugendarbeit erhalten.
Die Höhe der Mittel entspricht den für dieses Haushaltjahr zur Verfügung gestellten Fördersätzen für die Förderung von Jugendlichen in Sportvereinen. Die Förderung selbst bezieht sich dabei auf die Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre. Die Mindestmitgliederzahl von Kindern/Jugendlichen in einem Verein ist für die Förderung auf 10 festgesetzt.
2. Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen und Jugendchören
Gegenstand einer Förderung sollen auch hier nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen sein, die organisatorisch einem eingetragenen Verein angeschlossen sind. Die Höhe der Mittel entspricht auch hier den für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Fördersätzen für die Förderung von Jugendlichen in Sportvereinen. Die Mindestmitgliederzahl von Kindern/Jugendlichen in einem Verein ist für eine Förderung auch hier auf 10 festgesetzt.
Die entsprechenden Vordrucke stehen im Internet im Serviceportal des Oberbergischen Kreises unter Downloads zur Verfügung.
Bitte reichen Sie den Antrag bis zum 20.07.2026 per E-Mail bei Frau Berndt monja.berndt@nuembrecht.de ein.

