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Hinweis der Meldebehörde/Bürgerbüro

Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr


Zum 01.01.2026 ist nach dem „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre bezüglich der Daten an die Bundeswehr aufhebt. Bis dahin konnten Einwohner*innen der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr durch Antrag widersprechen.

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun gesetzlich verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen und Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörig- keit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch ver- hindert werden. Alle vor dem 01.01.2026 eingegangenen Widersprüche sind gegenstandslos und Neuanträge können folglich nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte wie die Weitergabe von Daten bezüglich Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG) oder an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG) bleiben von dieser aktuellen Änderung unberührt. Die hierfür bereits eingerichteten Übermittlungssperren bleiben bestehen.

Auf dem Bild ist das Nümbrechter "N" Logo mit dem Schriftzug "Informationen aus dem Rathaus" zusehen

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