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Bebaubarkeit von Grundstücken

Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, hängt von dem geltenden Planungsrecht der Gemeinde ab. Möchten Sie Auskunft hierüber haben, halten Sie hierzu am besten die Flurstücksangaben (Gemarkung, Flur, Parzellennnummer) bereit, dann kann die Auskunft zügig erteilt werden.

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klaudia.altwicker@nu...02293 302 144 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Leitung Fachgebiet III/2

Planung u. Entwicklung