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Dichtheitsprüfung

Nach § 46 des Landeswassergesetz NRW (LWG) für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nümbrecht muss bei privaten im Erdreich verlegten Abwasserleitungen eine Dichtheitsprüfung vorgenommen werden.
Die Dichtheitsprüfung darf nur durch von der Gemeinde zugelassene Sachkundige durchgeführt werden.
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen und der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH - Abwasser- vor der Kanalabnahme vorzulegen. Ohne Dichtheitsprüfung kann keine Kanalabnahmebescheinigung erteilt werden.
Die komplette Abwasseranlage vom Hauptkanal in der Straße bis aufs Grundstück, einschließlich der Leitungen unter der Bodenplatte (erdverlegte Leitungen), sind auf Dichtheit zu überprüfen (ausgenommen sind Niederschlagswasserleitungen). 

Die Dichtheitsprüfung hat bei Neubauten sofort nach Herstellung bzw. Änderung der Kanalleitung zu erfolgen.

Hinweis: Die Dichtheitsprüfung ist am Besten vorzunehmen, wenn die Leitungen im offenen Graben verlegt sind und die Bodenplatte noch nicht geschlossen ist. Dann können etwaige Undichtigkeiten leicht beseitigt werden. Im Nachhinein sind diese Undichtigkeiten mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.