Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erlittener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können auf Antrag Gehörlosengeld erhalten, um die durch Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen gezahlt.
Anträge erhalten sie beim Sozialamt der Gemeinde Nümbrecht. Die Anträge werden weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 7 Hermann-Pünder-Str. 1.