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Urkunden

Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden

Zu unseren Online Formularen für Urkunden (Abschnitt Standesamt)

Das Standesamt Nümbrecht kann nur für Personen, die in der Gemeinde Nümbrecht oder der ehemaligen Gemeinde Marienberghausen, jetzt Nümbrecht geboren wurden, geheiratet haben oder verstorben sind, Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausstellen.

Für diesen Personenkreis können auch internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Hat ein Ehepaar nicht in Deutschland geheiratet und wurde für diese Ehe bis zum 31.12.2008 ein Familienbuch auf Antrag angelegt, so kann hieraus nur noch eine Eheurkunde für das Ehepaar ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes des Ehepaares am 20.02.2007.

Wurde für eine Auslandsgeburt, eine Auslandsehe oder ein Auslandssterbefall ab dem 01.01.2010 auf Antrag ein elektronisches Geburts-, Ehe- oder Sterberegister beim Standesamt Nümbrecht angelegt, so können hieraus entsprechende Urkunden oder Registerausdrucke ausgestellt werden.

Wie kann ich die Urkunde beantragen?

  • Direkt online über unsere Formular Seite (Abschnitt Standesamt)
  • Durch persönliche Vorsprache beim Standesamt mit Vorlage des eigenen gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Durch schriftliche Anforderung per Post, per E-Mail oder per Fax (Kopie des eigenen Lichtbildausweises muss mitgesandt, eingescannt oder mitgefaxt werden) mit Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedatum, Geburtsort, Eheschliessungsort, Sterbeort, Angabe der Adresse)
  • Durch schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten mit Beifügung einer Kopie des gültigen Lichtbildausweises der antragstellenden Person. Der Bevollmächtigte muss sich selbst durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.

Gebühren

Jede Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde (auch internationale) kostet 10,00 €. Werden im gleichen Arbeitsgang mehrere Urkunden der gleichen Art von der derselben Person ausgestellt, kostet jede weitere Urkunde 5,00 € pro Stück. Gebühren für die Urkunden sind bei Ausstellung zu entrichten. Bei schriftlicher Anforderung kann die Gebühr nach Erhalt der Urkunde überwiesen werden.

Bei Fragen richten Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de 

Kontakte

sabine.bringmann@nue...02293 302 128 Fachbereich I - Fachgebiet II

Standesamt und Friedhofsamt

sylvia.dick@nuembrec...02293 302 129 Fachbereich I - Fachgebiet II

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