Partner

Verbrauchsabrechnung

Nach der AVBWasserV, den Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV und der Preisliste der Gemeindewerke Nümbrecht wird die Wassergebühr als Grundgebühr und Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen.

Das GWN läßt den Wasserverbrauch jährlich ablesen. Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate (Abrechnungsjahr). Auf die voraussichtliche Jahresrechnung sind monatliche Abschlagszahlungen zu leisten, die am jeweils letzten Tag im Monat fällig werden.  Der Abschlagsbetrag wird auf der Grundlage des Vorjahresverbrauch festgesetzt. Gebührenpflichtig ist der Anschlußnehmer.

Die Wassermesserablesung erfolgt in der Zeit vom 15. – 31.12. des lfd. Jahres. Kann der Wassermesser nicht abgelesen werden, muß der Wasserverbrauch geschätzt werden.

Die GWN erstellt danach eine Jahresverbrauchsabrechnung. Der nach der Ablesung erstellte Bescheid enthält den Jahresverbrauch, die Verbrauchsgebühren, sowie die Abwassergebühren und die Grundgebühren. Die im Abrechnungsjahr gezahlten Vorausleistungen werden von der Rechnungssumme abgezogen, so daß sich daraus entweder ein Guthaben oder eine Restforderung ergibt. Das Guthaben wird mit der neuen Abschlagszahlungen im Januar verrechnet.  Die Restforderung ist innerhalb 10 Tagen auszugleichen. Bei Nichtzahlung der Forderungen wird 10 Tage nach Fälligkeitstermin der Betrag gemahnt und nach vier Wochen ein Sperrauftrag erstellt. Nutzen Sie bitte für Ihre Zahlungen die günstige Möglichkeit der Abbuchung von Ihrem Konto im Lastschriftverfahren. Dadurch ersparen Sie sich und uns Zeit und Arbeit.

Der GWN ist innerhalb eines Monats der Wechsel in der Person des Anschlußnehmers (Eigentumswechsel) anzuzeigen, damit die Zählerablesung und eine Endabrechnung erstellt werden kann.

Zur Anzeige verpflichtet ist der Anschlußnehmer und bei Wechsel in der Person des Anschlußnehmers auch der neue Anschlußnehmer. Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet der bisherige Anschlußnehmer für die Wassergebühr, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der GWN entfällt, neben dem Anschlußnehmer.

Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.