Zur Deckung der durch die öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" entstehenden Kosten muss die Gemeinde Gebühren erheben. Hierzu ist sie gesetzlich verpflichtet. Die Abfallgebühren werden erhoben für jedes auf dem Grundstück befindliche Gefäß für Restmüll, Biomüll und Papier/Pappe. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Behältervolumen und der Entleerungshäufigkeit.
Hier finden Sie eine Übersicht der Abfallgebühren.
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