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Energiesparende Maßnahmen im Wohnungsbau

Die Richtlinie der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen, für dessen Umsetzung die LAndkreise zuständig waren, ist am 31.12.2005 außer Kraft getreten.

Fördermöglichkeiten bestehen jedoch nach wie vor im Rahmen der KfW-Programme des Bundes. Die Antragstellung erfolgt über die Banken und Kreditinstitute. Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten können Sie im Internet der NRW-Bank

https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/

oder direkt bei der KfW Förderbank

https://www.kfw.de/kfw.de.html

erhalten.

Ansprechpartnerin beim Oberbergischen Kreis:

Frau Dagmar Thomas-Baldauf
Telefon: 02261 / 88 68 10
Telefax: 02261 / 88 68 99
E-Mail: tech64b@obk.de
Zimmer: EG-07