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Fundsachen

Fundsachen

Fundgegenstände, die auf oder im Privatbesitz gefunden wurden, hierzu zählen: Geschäftsinhaber; Hotel- und Gaststättenbetreiber; Arbeitgeber; Schulen; Schwimm- und Sporthallen; Feld, Wald und Wiese, die sich im Privatbesitz befinden sowie Privatgrundstücke; Häuser und Wohnungen; einschließlich Parkplätzen; Vorgärten und Hinterhöfen; etc.; gehen bereits bei Verlust in den Besitz des jeweiligen Eigentümers über und müssen dort verbleiben. Der Finder hat weder Anspruch auf den Fundgegenstand noch auf Finderlohn und Auslagenersatz.

Das Fundbüro darf den Fundgegenstand in diesen Fällen nicht entgegennehmen, da es sich nicht um eine Fundsache handelt. Es handelt sich hierbei um Privatrecht. Bitte geben Sie in diesen Fällen den Fundgegenstand bei dem jeweiligen Geschäftsinhaber oder Grundstückseigentümer ab.

Fundsachen, die während des Verlustes nicht in den Besitz des jeweiligen Eigentümers übergegangen sind, sind beim Bürgerbüro (Fundbüro) der Gemeinde Nümbrecht abzugeben. Die Fundsache wird registriert und sechs Monate aufbewahrt. Der Finder hat ggf. Anspruch auf den Fundgegenstand, Finderlohn und Auslagenersatz, den der Verlierer zu zahlen hat.

Kontakte

undine.decker@nuembr...02293 302 163 Fachbereich I - Fachgebiet II

Bürgerservice

petra.gierschewski@n...02293 302 164 Fachbereich I - Fachgebiet II

Bürgerservice

britt.kohne@nuembrec...02293 302 164 Fachbereich I - Fachgebiet II

Bürgerservice

kristin.koeder@nuemb...02293 302 164 Fachbereich I - Fachgebiet II

Bürgerservice

kerstin.widera@nuemb...02293 302 164 Fachbereich I - Fachgebiet II

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