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Gehweg (Neubau)

Zu einem Neubau von Gehwegen (Bürgersteigen) kann es überall dort kommen, wo zum Schutze der Fußgänger, insbesondere auch Schülern und alten Menschen durch den Gehweg eine Abgrenzung zur Fahrbahn sinnvoll und notwendig erscheint.
Die Anlage von Gehwegen löst bei angrenzenden Baugrundstücken meist eine Pflicht zur Zahlung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz aus. Entscheidungen über den Bau eines Gehweges werden daher i.d.R. nicht ohne vorherige Beteiligung der Bürgerschaft /Anliegerschaft getroffen.

Kontakte

andreas.sanin@nuembr...02293 302 145 Fachbereich III - Fachgebiet III/3

Leitung Fachgebiet III/3

Hoch- u. Tiefbau, Bauhof