Die Grundsteuer wird getrennt nach der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben. Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Steuer. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid, der dem Grundsteuerpflichtigen (Grundstückseigentümer) zugestellt wird.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter dem Stichwort "Abgabenbescheid".
Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Nümbrecht werden jährlich neu in der Haushaltssatzung oder in einer besonderen Hebesatzsatzung festgesetzt. Die aktuelle Höhe der Hebesätze können Sie unter dem Stichwort "Hebesätze" abfragen.
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