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Kanalanschlüsse

Für den Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage (Kanal) gelten die Bestimmungen der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung – der Gemeinde Nümbrecht. Abwasser im Sinne der Satzung ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Folgendes ist besonders zu beachten:

Vor der Herstellung oder Änderung des Anschlusses ist ein Entwässerungsantrag bei den Gemeindewerken Nümbrecht GmbH zu stellen.

Die Ausführung der Grundstücksanschlussleitung im öffentlichen Bereich (Straße) erfolgt in Abstimmung mit der GWN durch einen für diese Arbeiten zugelassenen Tiefbauunternehmer.

An der Grundstücksgrenze ist ein Revisionsschacht – Inspektionsöffnung – anzulegen, der jederzeit zugänglich sein muss.

Nach § 61a Landeswassergesetz NRW muss eine Bescheinigung über eine Dichtheitsprüfung (Durchführung durch sachkundige Fachfirma!) vorgelegt werden. 

weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht