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Kanalanschlusskosten

Nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gelten folgende Bestimmungen:

Bei Grundstücken die nach Erschließung der Beitragspflicht unterliegen, sind die Kosten für die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung von der Straßenleitung bis zur Grundstücksgrenze im Anschlussbeitrag enthalten.

Bei Grundstücken, für die jedoch bereits ein Anschlussbeitrag festgesetzt wurde, ist der Aufwand für die Herstellung der Anschlussleitung vom Anschlussnehmer zu übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.