Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Die "alten" Personalausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht demnach nicht.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur.
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Fertigstellung der Personalausweise durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. zwei bis drei Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt, in dem auch die Nachricht über die Rücklieferung des Personalausweises in das Bürgerbüro enthalten ist.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
In dringenden Einzelfällen kann auch sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann drei Monate gültig.
Benötigte Unterlagen:
Zur Beantragung des Personalausweises muss der Ausweispflichtige selbst vorsprechen. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
1. aktuelles biometrisches Passbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat
2. den alten Personalausweis, auch wenn er schon abgelaufen ist oder Ihren Reisepass.
3. bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
Für Kinder benötigen Sie:
1. Kinderausweis/Kinderreisepass (sofern vorhanden)
2. Geburtsurkunde/Stammbuch, Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern
3. ein aktuelles biometrisches Passbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 – 3 Wochen
Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden zukünftig in einem Ausweis-Chip abgelegt. Damit können sich die Ausweisinhaber online ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.
Die Online-Ausweisfunktion basiert auf dem Prinzip des gegenseitigen Ausweisens, wonach beide Seiten auf die angegebene Identität ihres Gegenübers vertrauen können: Nur mit einem staatlich ausgestellten Berechtigungszertifikat ist es für Dienstleister im Internet technisch möglich, auf Ausweisdaten zuzugreifen. Im Berechtigungszertifikat ist zusätzlich hinterlegt, welche Datenkategorien abgefragt werden können.
· Ausweisen im Internet: Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises zum Online-Ausweisen ausgerüstet. Damit können Prozesse wie z. B. Log-in oder Alters- und Wohnortbestätigung wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
· Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
· Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.
Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis seit dem 1. November 2010 stellen sich wie folgt dar:
Hier finden Sie die Übersicht.
Auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern können Sie sich über die neuen Funktionen, die Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten zum neuen, elektronischen Personalausweis umfassend informieren.
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