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Räumdienst

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nümbrecht sind Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen angrenzen, zum Winterdienst verpflichtet; d.h., soweit Gehwege vorhanden sind, müssen diese im Winter bei Bedarf geräumt bzw. gestreut werden. In einigen Fällen betrifft die Winterdienstpflicht auch die Fahrbahnen.

Die Anlieger sind während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten.

Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Gemeinde Nümbrecht, die in der Regel auf Beschwerden hin tätig wird.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.

Die Straßen- und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung entnommen werden.