Partner

Regenwasser / Niederschlagswasser

Die Beseitigung des anfallenden Regen- bzw. Niederschlagswassers ist ein aktuelles Thema. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist nur dann auf Antrag möglich, wenn aus technischen Gründen kein Anschluss erfolgen kann. In diesen Fällen muss eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises beantragt werden.

Soll das anfallende Regen- bzw. Niederschlagswasser auf dem Grundstück verrieselt werden, muss zudem durch ein hydrogeologisches Gutachten nachgewiesen werden, dass dies schadlos möglich ist. Soll das Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet werden, ist eine entsprechende Einleitungserlaubnis erforderlich. Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. über eine technische Einrichtung (Rigole, Mulde, Teich usw.) zielgerichtet in den Untergrund ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ohne Erlaubnis errichtete vorgenannte technische Einrichtungen sind ggf. auf Kosten des Eigentümers wieder zu entfernen und der Anschluss an den Regenwasser-/Mischwasserkanal herzustellen.

Auch wenn das Regenwasser zur Gartennutzung und Pflege der Außenanlagen benutzt wird, so ist dies somit erlaubnispflichtig. Der Überlauf des Auffangbehälters ist an den öffentlichen Kanal anzuschließen.

Bei allen Bauvorhaben ist zusammen mit dem Bauantrag ein Entwässerungsantrag bei der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH zu stellen.

Soll eine Brauchwassernutzungsanlage auch oder ausschließlich in die Hausinstallation integriert werden, z.B. für die Toilettenspülung, sind einige technische Vorgaben einzuhalten. Brauchwassernutzanlagen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.Die genutzte Menge Brauchwasser ist durch einen geeichten Wasserzähler zu dokumentieren. Hierfür werden Schmutzwassergebühren abgerechnet.

Der Zähler ist auf Kosten des Eigentümers einzubauen. 

Die technische Ausführung der Anlage sollte im Vorfeld mit den Gemeindewerken Nümbrecht abgestimmt werden.  Eine Vermischung von Brauchwasser und Frischwasser im Hauswassersystem ist unbedingt auszuschließen.

Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.

 

Kontakt Untere Wasserbehörde (Oberbergischer Kreis):

Jessica Fabritius

Tel: 02261/886771

Email: jessica.fabritius@obk.de