Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
betreibt ein Reisegewerbe.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Sie kann hier beantragt werden, wenn Sie mit Wohnsitz in Nümbrecht gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.
Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind.
Benötigte Unterlagen
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, zum Bespiel als GmbH oder eingetragener Verein müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z.B. Geschäftsführer/-innen, Vorsitzende) bei der Antragstellung vorlegen.
Gebühr
Die Verwaltungsgebühr ist bei Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten.
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