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Schiedswesen

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihre Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in ihrer Privatwohnung statt. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. 

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. 

In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden könne, zum Schiedsamt: In den sogenannten Privatklagesachen. 

Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt. Solche Privatklagedelikte sind: 

  • Beleidigung
  • leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Sachbeschädigung, 
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung 

 

Auch für eine Reihe von bürger-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. 

Betroffen hiervon sind 

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Wert von 600 €, 
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb, 
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. 

Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist. Deshalb versuchen Sie es auch in diesen Fällen mit dem Schiedsamt, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites mit Rechtsanwalt und Gericht denken ! 

Für die Schlichtungsverhandlung ist nach § 14 des Gesetzes über das Schiedsamt NRW die Schiedsfrau oder der Schiedsmann örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt ! 

Schiedsamtsbezirk I: 

Amtsinhaberin:
Marion Michaelis 
Nachtigallenweg 2a
51588 Nümbrecht 

Tel.: 02293/1724 

Ortschaften:
Ahebruch, Ahlbusch, Alsbach, Altennümbrecht, Benroth, Berkenroth, Breitewiese, Buch, Friedenthal, Geringhausen, Geringhauser Mühle, Göpringhausen, Grunewald, Haan, Harscheid, Heddinghausen, Heide, Homburg-Bröl, Hömel, Huppichteroth, Kurtenbach, Langenbach, Lindscheid, Lindscheider Mühle, Loch, Mildsiefen, Neuroth, Niederbreidenbach, Niederelben, Nümbrecht, Oberelben, Ödinghausen, Röttgen, Rose, Schönhausen, Spreitgen, Stranzenbach, Straße, Wirtenbach 

Schiedsamtsbezirk II: 

Amtsinhaber: 
Harald Seinsche
51588 Nümbrecht-Winterborn

Tel.: 02293/3511 

Ortschaften:
Abbenroth, Bierenbachtal, Birkenbach, Breunfeld, Bruch, Brünglinghausen, Büschhof, Distelkamp, Drinsahl, Elsenroth, Erlinghausen, Gaderoth, Gerhardsiefen, Grötzenberg, Grünthal, Guxmühlen, Hammermühle, Hardt, Auf der Hardt, Unter der Hardt, Hasenberg, Heisterstock, Hillenbach, Hochstraßen, Höferhof, Homburger Papiermühle, Kleinhöhe, Krahm, Linde, Löhe, Malzhagen, Marienberghausen, Mühlenthal, Nallingen, Neuenberg, Niederbröl, Niederstaffelbach, Nöchel, Oberbech, Oberbierenbach, Oberbreidenbach, Oberstaffelbach, Prombach, Riechenbach, Rommelsdorf, Schönthal, Stockheim, Überdorf, Vorholz, Windhausen, Winterborn, Wolfscharre 

Weitere Informationen über die Schiedsämter erhalten Sie von folgenden Stellen: 

Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl, 
Telefon: 02291/795-0 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Postfach 10 04 52 
44704 Bochum, 
Telefon: 0234/588970
E-Mail:  info@bdsev.de 
Internet: http://www.schiedsamt.de 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Bezirksvereinigung Bonn
Haberstr. 42 
53757 Sankt Augustin 

Telefon: 02241/313707
E-Mail:  bds-bonn@web.de
Internet: http://www.bds-bonn.de