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Strauchwerkabholung

Strauchwerk: 

Strauchwerk wird 4x jährlich, nach schriftlicher Anmeldung - per Karte oder Internet - an den im  Abfuhrkalender aufgeführten Terminen abgeholt. Ist die durch den Entsorger vorherbestimmte Annahmekapizät eines Termins bereits erfüllt, kann kein Anspruch mehr darauf erhoben werden. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

  • Höchstmenge 2 m³
  • die Bündelung muss mit Kordel vorgenommen werden (nicht mit Draht oder Plastik)
  • die Äste dürfen nicht länger als 2 m und nicht dicker als 15 cm sein,
  • für Heckenschnitt gibt die Gemeinde Jute- und Papiersäcke gegen eine Gebühr aus.
  • Bündel und Säcke müssen am Abend vor der Abfuhr an die Straße gelegt werden.

Laub wird nicht abgeholt und muss auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. 

Hier finden Sie den Antrag für die Strauchwerkabholung.