Strauchwerk:
Strauchwerk wird 4x jährlich, nach schriftlicher Anmeldung - per Karte oder Internet - an den im Abfuhrkalender aufgeführten Terminen abgeholt. Ist die durch den Entsorger vorherbestimmte Annahmekapizät eines Termins bereits erfüllt, kann kein Anspruch mehr darauf erhoben werden. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
Laub wird nicht abgeholt und muss auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden.
Hier finden Sie den Antrag für die Strauchwerkabholung.
stephanie.babylon@nu... | 02293 302 138 | Fachbereich II - Fachgebiet II/2 | Steueramt |
steffi.thiessen@nuem... | 02293 302 137 | Fachbereich II - Fachgebiet II/2 | Steueramt |