Partner

Vaterschaftsanerkennungen

Eine Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann sowohl in der Schwangerschaft zum noch ungeborenen Kind als auch zum bereits geborenen Kind abgegeben werden.

Weitere Auskünfte dazu erteilt das Standesamt. Ihre Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de 

Kontakte

sabine.bringmann@nue...02293 302 128 Fachbereich I - Fachgebiet II

Standesamt und Friedhofsamt

sylvia.dick@nuembrec...02293 302 129 Fachbereich I - Fachgebiet II

Standesamt und Friedhofsamt