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Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis wird in der Regel nur benötigt, wenn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass nicht vorhanden ist und kurzfristig eine Auslandsreise ansteht. Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist persönliches Erscheinen erforderlich. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  1. alter Personalausweis oder Reisepass (wenn vorhanden)
  2. 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (35x45 mm)

Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate.

Zu entrichtende Gebühr: 10,00 Euro

Bearbeitungsdauer: in der Regel sofort

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