Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Heimbewohner)und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die entsprechenden Antragsvordrucke werden auch von den Sachbearbeitern der Wohngeldstelle ausgehändigt.
Dem Antrag sind mindestens folgende Nachweise in Kopie beizufügen:
Einkommensnachweise:
- Verdienstbescheinigung
- Leistungsbescheid des Arbeitsamtes
- Bescheid Kranken-/Mutterschaftsgeld
- Bescheid Bundeserziehungsgeld
- Nachweis über Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
- Rentenbescheide
- Nachweis über Werks-/Betriebsrente
- BaföG- bzw. BAB-Bescheid
- Nachweis über Zinseinkünfte, Dividenden u.ä.
- Einkommensteuererklärung, Bilanz bei Selbständigen und Gewerbetreibenden
- Elterngeldbescheid
- Schulbescheinigung für Schüler ab 15 Jahre
bei Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
bei Lastenzuschuss:
- Fredmittelbescheinigungen
- Nachweis über Grundsteuer B
- Eigenheimzulagenbescheid
- Wohnflächenberechnung
Sonstiges:
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- bei Unterhaltspflichtigen: Nachweis über Unterhaltszahlungen, Unterhaltstitel
Die Wohngeldstelle nimmt die Anträge entgegen und bearbeitet sie. Die Bescheide werden beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik erstellt.
Von der Einreichung des vollständigen Wohngeldantrages bis zur Bescheiderteilung vergehen in der Regel 8 bis 10 Wochen.
monika.klueser@nuemb... | 02293 302 150 | Fachbereich II - Fachgebiet II/1 | Wohngeld |
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