Nutzer öffentlich geförderten Wohneigentums werden von der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) NRW regelmäßig aufgefordert, Zinsbescheinigungen vorzulegen. Hintergrund ist, dass die Zinsen für die in Anspruch genommenen Darlehen von der Höhe des Einkommens abhängig sind. Eine Zinsermäßigung wird von der Wfa gewährt, wenn das anzurechnende Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 20% überschreitet.
Der Zinssenkungsantrag ist bei der Gemeinde zu stellen. Diese leitet den Antrag zur Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung an den Oberbergischen Kreis weiter.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
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