Im Bebauungsplan ist die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Er bildet die Genehmigungsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Wohngebäude mittlerer und geringer Höhe einschl. ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen können im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden.
In der Liste finden Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen Bebauungspläne und deren Änderungen. Wenn Sie wissen wollen, welches Planungsrecht für ein bestimmtes Grundstück gilt, sprechen Sie uns an.
Kerstin Berscheid
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