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Anträge und Genehmigungen

Die Bebaubarkeit eines Grundstücks hängt vom jeweils geltenden Planungsrecht ab. Das Planungsrecht regelt, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist, gibt Auskunft über zulässige Nutzungen und die Art und Weise, wie gebaut werden kann.

Auch das Genehmigungsverfahren hängt vom Planungsrecht ab. Hier unterscheidet man zwischen der sog. Genehmigungsfreistellung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und der Baugenehmigung in allen anderen Fällen.

Für die meisten Bauvorhaben (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch) ist ein Bauantrag erforderlich, einige wenige wie z.B. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, im Innenbereich liegende Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m² sind baugenehmigungsfrei. Allerdings müssen auch hier die bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, max. Länge der Grenzbebauung etc.) eingehalten werden. Bevor Sie bauen, rufen Sie an und informieren Sie sich, ob Ihr geplantes Vorhaben tatsächlich bauordnungsrechtlich zulässig ist und genehmigungsfrei errichtet werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an:

Errichtung von Garagen, Carports, Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen:

Anne Trevisany

Hauptstraße 16

51588 Nümbrecht

Tel: 02293/302-246

anne.trevisany@nuembrecht.de

 

Alle anderen Vorhaben:

Kerstin Berscheid

Hauptstraße 16

51588 Nümbrecht

Tel: 02293/302-149

kerstin.berscheid@nuembrecht.de

 

Klaudia Altwicker

Hauptstraße 16

51588 Nümbrecht

Tel: 02293/302-144

klaudia.altwicker@nuembrecht.de