Angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen negativen Folgen für Mensch und Umwelt hat sich Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 gesetzt. Um das zu erreichen, ist eine Umstellung der Energieversorgung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien notwendig. Nachdem zunächst verstärkt die Stromwende in den Blick genommen wurde, soll nun mit der Wärmewende die Wärmeversorgung transformiert werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Ende 2023 beschlossenem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) die Kommunen dazu verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 eine sogenannte kommunale Wärmeplanung aufzustellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das auf kommunaler Ebene die Umgestaltung des Wärmesektors in eine klimaneutrale Zukunft vereinfachen soll. Ziel ist die Entwicklung einer Strategie, die zum einen lokale Akteure in die Gestaltung mit einbezieht und zum anderen sicherstellen soll, dass getroffene Entscheidungen aus wissenschaftlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll sind. Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung wirken sich über einen langen Zeitraum aus, umso wichtiger ist eine gründliche Analyse des Status quo sowie die Erhebung von Potenzialen vor Ort. Dies ermöglicht eine klimagerechte und vor allem für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger tragbare Lösung für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung.
In Kooperation mit der BMU Energy Consulting GmbH stellt sich die Gemeinde Nümbrecht dieser Herausforderung. Dabei wird das Thema zusammen mit dem lokalen Energieversorger, den Gemeindewerken Nümbrecht (GWN), ganzheitlich betrachtet. Das heißt, die kommunale Wärmeplanung wird mit den parallelen Anforderungen an eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gas- und Stromnetzes abgestimmt. Nur so kann der Weg in eine zukunftsfähige Energieversorgung vor Ort führen.
Auf dieser Seite sollen hierzu für Sie als Mitbürgerin/Mitbürger alle relevanten Informationen zusammengetragen werden. Laut Wärmeplanungsgesetz sind Sie beim Prozess zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aktiv miteinzubeziehen. Entsprechend werden Sie hier über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten. Außerdem können Sie über die E-Mail-Adresse waermeplanung@nuembrecht.de gerne Fragen zum Thema stellen und Anregungen mitteilen. Antworten auf häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Zunächst ist festzuhalten, dass zur kommunalen Wärmeplanung laut Wärmeplanungsgesetz keine Umsetzungspflicht der Ergebnisse besteht. Diese dienen lediglich als Leitfaden für die energetischen Planungsprozesse. Der Ablauf ist dabei festgeschrieben und beinhaltet eine Analyse des Bestandes, das Aufzeigen von möglichen Potenzialen zur Einbringung erneuerbarer Energien, die Ableitung von Zielszenarien sowie am Ende das Entwickeln einer Wärmewendestrategie mit Umsetzungsmaßnahmen.
Die Gestaltung des zukünftigen Wärmesektors erfolgt über zwei Hebel. Der Wärmeverbrauch muss möglichst minimiert werden. Dies geschieht über Einsparmaßnahmen sowie energetische Gebäudesanierung. Der überbleibende Bedarf muss zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dabei variieren die lokalen Gegebenheiten und somit die nötigen Transformationen von Kommune zu Kommune sehr stark.
Die folgende Abbildung veranschaulicht den genannten Ablauf.
(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.)
Durch eine durchdachte kommunale Wärmeplanung können Energiequellen effizient genutzt werden. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Umweltauswirkungen, sondern auch zu einer Verringerung der Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger. Eine nachhaltige Wärmeversorgung bedeutet somit langfristige Einsparungen im eigenen Geldbeutel. Die kommunale Wärmeplanung legt vermehrt Wert auf den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie, Biomasse oder Geothermie. Bürgerinnen und Bürger können aktiv dazu beitragen, indem sie auf nachhaltige Heizoptionen umsteigen. Ziel ist es, die standortspezifisch beste Lösung zur Wärmeversorgung zu finden und im Wärmeplan festzuhalten. Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung zu Fragen in Hinblick auf die zukünftige Wärmeversorgung und Gebäudesanierungen sowie Entscheidungshilfen bei spezifischen Problemen.
Durch die Untersuchung der Quartiere in Nümbrecht können Wärmeversorgungsgebiete definiert werden. Auf Basis von technischen und wirtschaftlichen Untersuchungen werden die besten Lösungen für die Wärmeversorgung ermittelt. Dabei können beispielsweise Abwärmepotenziale von gewerblichen Betrieben dazu führen, dass ein Nahwärmenetz für Ihr Wohngebiet eine sinnvolle Lösung ist, wobei in anderen Gebieten eine Versorgung durch Pellet-Öfen oder Wärmepumpen sinnvoller wäre. Die Konsequenz wäre, dass eine energetische Gebäudesanierung in Ihrem Fall weniger Sinn ergibt und man Ihnen daher auf Nachfrage davon abraten sollte. Diese spezifischen Anwendungsfälle unterscheiden sich selbst auf dem begrenzten Gebiet in Nümbrecht stark, werden aber durch die Erstellung eines Wärmeplans systematisch erfasst und zugänglich gemacht. In speziell für das Arbeiten mit georeferenzierten Daten entwickelten Geoinformationssystemen (GIS) werden digitale Karten erzeugt, die alle gesammelten und berechneten Daten enthalten und räumlich visualisieren. Diese Daten stehen der Gemeinde Nümbrecht nach Fertigstellung der Wärmeplanung weiterhin zur Verfügung.
Bei der Untersuchung der Transformationspfade spielen neben technischen und ökologischen Aspekten auch wirtschaftliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Hierbei werden die Betriebs- und Investitionskosten verschiedener Heizungstechnologien im Vergleich zur netzgebundenen Wärmeversorgung beleuchtet. Zusätzlich werden notwendige Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, um die ökologisch und wirtschaftlich optimale Lösung für ein definiertes Gebiet zu ermitteln. Dabei sollten auch Kosten berücksichtigt werden, die durch nicht mehr nutzbare bzw. umzustrukturierende Infrastruktur entstehen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, dass die Wärmewende von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mitgetragen wird. Um eine klimagerechte Transformation sicherzustellen, wurde dafür vom Bund ein umfassendes Förderangebot ermöglicht. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sind somit folgende Maßnahmen für Eigenheimbesitzer förderbar:
Nähere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie hier.
Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Durch Transparenz und Beteiligung können die Bedürfnisse der Gemeinschaft besser berücksichtigt werden. Die Menschen vor Ort haben somit die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer energieeffizienten Zukunft teilzuhaben. Die kommunale Wärmeplanung ist somit weit mehr als nur eine technische Strategie – sie ist eine Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, Kosten zu sparen und die Lebensqualität in Nümbrecht nachhaltig zu verbessern.
Häufige Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Das Projektteam führt derzeit die Bestandsanalyse durch, in der umfassende Daten zusammengetragen werden. Wir arbeiten intensiv daran, relevante Informationen zu sammeln und zu analysieren, um ein ganzheitliches Verständnis der aktuellen Situation zu gewinnen.
Dr. Sandra Opitz
Fachgebiet III/1
- Klima, Mobilität, Digitalisierung -
Tel.: 02293-302 222
E-Mail: waermeplanung@nuembrecht.de