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Hebesätze

Das Aufkommen aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) kann die Kommune über ihr Hebesatzrecht beeinflussen. Die Hebesätze der Gemeinde Nümbrecht werden jährlich neu in der  Hebesatzsatzung vom Gemeinderat festgelegt.

Die Hebesätze der Gemeinde Nümbrecht betragen im Jahr 2025

  • für die Grundsteuer A 299 %
  • für die Grundsteuer B 730 %
  • für die Gewerbesteuer 520 %

Siehe auch im Stichwortverzeichnis unter:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer