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Ortslagenabgrenzungssatzungen

Diese Satzungen gibt es für die etwas größeren Ortschaften (z.B. Oberelben, Niederbröl, Breunfeld) in der Gemeinde Nümbrecht. Die Satzung grenzt den grundsätzlich bebaubaren Bereich ein, wenn die Erschließung gesichert ist. Bei der Gemeinde können Sie erfragen, ob es für Ihre Ortschaft eine solche Ortslagenabgrenzungssatzung gibt, bzw. ob Ihr Grundstück innerhalb dieser Satzung liegt. Eine Erweiterung der bestehenden Satzungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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klaudia.altwicker@nu...02293 302 144 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Leitung Fachgebiet III/2

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