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Jahresrechnung

Die Jahresrechnung entspricht vom Aufbau dem Haushaltsplan. In der Jahresrechnung werden allerdings keine Planzahlen, sondern die tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingenommenen Beträge zum Jahresende dargestellt.

Anlagen der Jahresrechnung sind unter anderem eine Vermögensübersicht, eine Übersicht über Schulden und Rücklagen sowie der Rechenschaftsbericht. Die Vermögensübersicht umfasst allerdings nicht das komplette Vermögen der Gemeinde, sondern nur Forderungen aus Geldanlagen und Darlehen, sowie das Vermögen der sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung und Bestattungswesen).
Im Rechenschaftsbericht sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern.

Die Jahresrechnung wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Der Bürgermeister leitet sie dem Rat innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Nümbrecht liegt mit dem Rechenschaftsbericht nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt an 7 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.