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Asylangelegenheiten

Eine Asylantragstellung muss persönlich beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Köln, Blaubach 13, 50676 Köln erfolgen. Die Zuweisung zur jeweiligen Wohnsitznahme erfolgt nach einer Aufnahmequotenregelung und ist vom Asylbewerber nur wenig beeinflussbar . Sodann geht die weitere Unterbringung und Betreuung in die Zuständigkeit der Gemeinde über. Leistungsart, -höhe und -dauer regeln das Asylbewerberleistungsgesetz. Nach Abschluss der Asylverfahren wird im positiven Falle eine Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis, mit dem Recht auf Erwerb einer Arbeitserlaubnis erteilt, bei negativem Ausgang zunächst die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr mit dem Ausländeramt besprochen und die Rückkehrförderung im Rahmen von Bundes- und Landesprogramm von der Kommune abgewickelt. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Ausländerbehörde.

Kontakte

jenny.franke@nuembre...02293 302 155 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Grundsicherung, Angelegenheiten Asyl

martina.helmenstein@...02293 302 151 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Angelegenheiten Asyl

anna.schwier@nuembre...02293 302 156 Fachbereich II - Fachgebiet II/1

Case Managerin 

Telefonisch erreichbar Mo-Fr 8:30-18:00 Uhr
Erreichbarkeit im Rathaus: Di u.Do 8:30-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr