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Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung, aus dem der Geltungsbereich zu entnehmen ist und einem Textteil und wird vom Rat der Gemeinde Nümbrecht als Satzung beschlossen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in der Regel dann erforderlich, wenn eine im Flächennutzungsplan dargestellte Baufläche (siehe Stichwort Flächennutzungsplan) zu Bauland werden soll. Der Bebauungsplan enthält u.a. Angaben, wie innerhalb des Plangebietes gebaut werden darf und wie die Verkehrsführung angedacht ist. 

Wird ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert, werden die Bürger an dieser Planung beteiligt. Diese Beteiligung wird in dem Bekanntmachungsorgan der Gemeinde „Nümbrecht aktuell“ bekanntgemacht. (s. hierzu auch Stichwort Auslegung Bauleitpläne

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klaudia.altwicker@nu...02293 302 144 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Leitung Fachgebiet III/2

Planung u. Entwicklung